Seit August 2009 ist Dr. Ludger Neuhausen als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zugelassen und arbeitet als Einzelanwalt.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft, dem Rechtsreferendariat und einer arbeitsrechtlichen Promotion begann Dr. Neuhausen 1992 seine berufliche Tätigkeit in einer deutschen Großbank als Spezialist/Ansprechpartner für Personalbetreuer und den Betriebsrat der Zentrale. 1995 wechselte Dr. Neuhausen innerhalb der Bank als Führungskraft in den Investment Banking Personalbereich. Neben der umfassenden Betreuung von Mitarbeitern und Führungskräften im In- und Ausland lag ein Schwerpunkt der Tätigkeit in den unterschiedlichen personalrelevanten Fragen bei Vergütungssystemen.

2003 wurde Dr. Neuhausen stellvertretender Leiter der Personalbetreuung Inland/Ausland und war zuständig für die gesamte internationale Personalbetreuung. In dem gesamten Zeitraum hat Dr. Neuhausen an einer Reihe von Führungskräfteschulungen teilgenommen und wurde 2005 Leiter der neu eingeführten operativen Personalentwicklung.

Nach vielen Jahren Berufserfahrung in einer Konzernzentrale wechselte Dr. Neuhausen 2006 als Director Human Resources an den deutschen Standort einer internationalen Investment Bank. Im Rahmen eines Teilbetriebsüberganges wurde das Arbeitsverhältnis bei einer anderen Investment Bank fortgesetzt, bei der Dr. Neuhausen von 2011 bis September 2024 als Executive Director und Personalleiter für Deutschland und einige andere europäische Standorte arbeitete.